18.06. (D) In Deutschland dürfen erstmals Internet-Seiten gezielt gesperrt werden

Das umstrittene Gesetz zur Kinderporno-Sperre ist vom Bundestag verabschiedet worden: In Deutschland dürfen erstmals Internet-Seiten gezielt gesperrt werden. Ist der Regierung damit ein wirksamer Schlag gegen die Internet-Schweinereien gelungen? Hans Peter Schütz sagt: Nein! Und warnt vor den Konsequenzen für die Internet-Freiheit.

Wer Kinderpornofilme produziert, ist ein menschliches und moralisches Schwein. Wer Kinderpornofilme konsumiert, für den gilt desgleichen. Sexuelle Liberalität gehört, zum Glück, inzwischen weithin zu unserer Gesellschaft. Pädophilie nicht, Pädophile gehören zum Psychiater. Kinderpornografie, Vergewaltigung von Kindern vor Kameras, Missbrauch von Babies – das sind schwerste Verbrechen. Ihre Verfolgung und Bestrafung muss den Ordnungskräften und Gerichten der Republik jede Anstrengung wert sein.

Was der Bundestag jetzt für den Kampf gegen die digitale Kinderpornografie beschlossen hat, gehört nicht in diese Kategorie. Man muss das Gesetz zur Kinderporno-Sperre im Internet, leider, unter der Rubrik Selbstbeweihräucherung ablegen. Familienministerin Ursula von der Leyen, von der die gesetzgeberische Aktivität ausging, wollte damit wohl ihr ministerielles Make-up für den Bundestagswahlkampf auffrischen. Mehr noch: Es wird Scheinaktivität vorgegaukelt. Die Sperren im Internet werden nicht funktionieren, weil in der pädophilen Szene längst bekannt ist, wie man sie umgehen kann. Wer die Umwege nicht kennt, wird das Material über E-Mail oder MMS beziehen. Auch auf diesen Medienwegen ist der Markt für die menschliche Schweinerei längst etabliert.

An der Realität vorbeigestrickt

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